Zucht des Slowakischen Rauhbarts
Die Zucht in Deutschland erfolgt direkt über den VDH
Da es aufgrund der kleinen Zuchtbasis noch keinen dem VDH zugehörigen Rassezuchtverein gibt, erfolgt die Zucht in Deutschland direkt über den VDH.
Unserem Verein liegt es zudem sehr am Herzen, dass die für die VDH Zucht verwendeten Hunde, über die Mindestanforderungen des VDH hinaus jagdliche Prüfungen ablegen. Es ist bundesweit die Teilnahme an Brauchbarkeitsprüfungen, sowie VGP und Leistungsprüfungen/-zeichen möglich.
Seit dem Frühjahr 2018 auch Anlage- und Zuchtprüfungen. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter Prüfungen.
Die Mindestanforderungen des VDH entnehmen sie der PDF "VDH Zuchtzulassungsbestimmungen".
Diese beinhalten unter anderem:
A: Gesundheit
- HD-Gutachten mit den Auswertungsergebnissen HD-A oder HD-B. HD-C unterliegt einer Paarungseinschränkung und darf nur mit HD-A verpaart werden. Die Röntgenaufnahme darf frühestens ab Vollendung des 15. Lebensmonats erstellt werden.
B: Verhaltensbeurteilung
- Diese wird durch einen Verhaltenstest seitens des VDH durchgeführt
C: Phänotyp-/Formwert-Beurteilungerhaltensbeurteilung
- Die Beurteilung erfolgt durch einen für die Rasse zugelassenen Zuchtrichter.
Als Zugangsvoraussetzung für die Zuchtzulassungsprüfung ist die Teilnahme an zwei Rassehunde-Ausstellungen, ab einem Alter von 15 Monaten, mti zweimal mindestens "sehr gut" als Formwertnote durch zwei verschiedene Zuchtrichter nachzuweisen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie nähere Informationen und Ansprechtpartner (VDH) benötigen.
Weitere VDH Bestimmungen und Ordnungen zum Zucht des Slowakischen Rauhbart unter dem VDH
VDH Züchter und Deckrüden finden Sie hier